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Zugang zum Notaramt
Seit 1991 unterliegt der Zugang zum Anwaltsnotariat Beschränkungen.
Nicht mehr jeder Rechtsanwalt und nicht jede Rechtsanwältin
können Notare werden. Vielmehr hängt die Bestellung davon
ab, ob in dem Amtsgerichtsbezirk, in dem die Rechtsanwälte
zugelassen sind, Bedarf für die Besetzung einer Notarstelle
besteht. Der Bedarf richtet sich nach der Zahl der notariellen Geschäfte
im gesamten Amtsgerichtsbezirk. Derzeit werden nur sehr wenige Notarstellen
ausgeschrieben. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt nach dem
Prinzip der Bestenauslese.
Die Bestellung zum Notar ist also keineswegs selbstverständlich.
Zu betonen ist daher, daß diejenigen, die das Notaramt nicht
verliehen bekommen, keineswegs schlechtere Rechtsanwältinnen
oder Rechtsanwälte sind.
Die Bundesnotarkammer hat eine instruktive Broschüre über
den Zugang zum Anwaltsnotariat herausgegeben. Sie finden diese im
Internet auf den Seiten der Bundesnotarkammer
(klicken Sie hier) oder können sie bei der Westfälischen
Notarkammer bestellen - nutzen Sie dafür bitte das
Kontaktformular.
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